Honorar

Was kostet unsere Beauftragung? 

Hier ist leider nur eine typische Juristenantwort möglich: "Es kommt drauf an". 

Gerne können wir die Kostenfrage gleich zu Beginn eines - auch telefonischen - Gespräches klären. Auch wir haben natürlich ein Interesse daran, dass Sie gleich wissen, worauf Sie sich einlassen. 

Grundsätzlich gilt folgendes: 

Das Honorar von Rechtsanwälten in Deutschland ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG). Danach sind zwei Vergütungsmodelle zulässig: Die Abrechnung auf Grundlage des Streitwerts und die Vereinbarung einer höheren Vergütung, etwa nach Stunden. 

Wir rechnen in der Regel auf Grundlage des Streitwerts ab. Dieser bestimmt sich nach dem im Einzelfall verfolgten Interesse und entspricht in der Regel dem Streitwert, den auch die Gerichte für die Berechnung der Gerichtskosten zugrundelegen.  

Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Erstberatung, in der Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir die weiteren Schritte ausführlich erörtern. Für diese Erstberatung berechnen wir in der Regel einen Pauschalbetrag. Dieser wird auf das Schlusshonorar angerechnet. 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, regeln wir unsere Gebühren direkt mit Ihrer Versicherung, soweit diese eine Kostendeckungszusage erteilt. 

Unter Umständen kann Ihnen auch Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Kosten unserer Beauftragung und die Gerichtskosten werden dann zunächst von der Staatskasse übernommen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen zu den Kosten gerne.  
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